Aktuell tut sich einiges an der zukünftigen Gesetzeslage zum Thema digitaler Meldeschein und digitaler Check-In in der Hotellerie.
Die Einführung des digitalen Meldescheins ist beschlossen
Es ist fest damit zu rechnen, dass das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Das Wirtschaftsministerium sieht darin vor, in mehreren Bereichen unnötige Bürokratie abzubauen. Der Gesetzesentwurf enthält unter anderem die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe.
Mit einem digitalen Meldescheinverfahren können interne Arbeitsprozesse, sowie Kosten in der Hotellerie erheblich reduziert werden.
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