Das dritte Bürokratieentlastungsgesetz wirft einige Fragen auf, wie der digitale Meldeschein abgewickelt werden kann.
Wir haben Ihnen alle relevanten gesetzlichen Vorgaben kurz zusammengefasst und zeigen Ihnen, wie Sie mit einer digitalen Lösung den Meldeschein ersetzen.
Wie von uns bereits berichtet, schreibt das Bürokratieentlastungsgesetz III vor, dass die Authentifizierung des Gastes für den elektronischen Meldeschein nicht durch eine einfache digitale Unterschrift ersetzt werden kann. Für eine rechtskonforme Lösung werden zwei Möglichkeiten genannt: Strong Customer Authentication (SCA) in Verbindung mit den Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder die elektronische Funktion des Personalausweises.
Der Zusatz des Bundesmeldegesetzes (§29 Absatz 5) bestätigt diese Aussage:
Das Bundesmeldegesetz besagt, dass “[...] die Meldepflicht mit Zustimmung der beherbergten Person auch dadurch erfüllt werden, dass die [...] Daten elektronisch erhoben werden und die beherbergte Person deren Richtigkeit und Vollständigkeit am Tag der Ankunft bestätigt, indem die beherbergte Person einen kartengebundenen Zahlungsvorgang mit einer starken Kundenauthentifizierung im Sinne des [...] Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes auslöst, bei dem die zweckgebundene Zuordnungsnummer des eingesetzten Zahlungsmittels erhoben wird [...]” (§29 Absatz 5 BMG).
Die Bestätigung kann mit einer Kreditkarte in Verbindung der starken Kundenauthentifizierung (SCA) erfolgen. Hierbei muss ein kartengebundener Zahlungsvorgang nach PSD2 ausgelöst werden.
Die Bestätigung erfolgt über die Kreditkarte des Gastes in Verbindung mit der starken Kundenauthentifizierung (SCA). Es wird ein kartengebundener Zahlungsvorgang (mit einem Wert von 0,00 EUR gemäß PSD2) durchgeführt - wie gesetzlich vorgeschrieben.
Im Rahmen des digitalen Meldescheins, wird der Gast aufgefordert alle Daten, die für den Meldeschein relevant sind anzugeben. Zur Bestätigung dieser Daten wird das SCA-Verfahren in Zusammenhang mit der Kreditkarte des Gastes angewendet.
SCA wird im Online-Handel standardmäßig genutzt. Dieser Vorgang ist Ihnen sicher bekannt: Man gibt seine Kreditkartendaten an und bestätigt über ein TAN-Verfahren oder Passwort, dass sich die Kreditkarte aktuell auch wirklich in eigenem Besitz befindet. Im Rahmen des digitalen Meldescheins sieht das dann so aus:
Der Gast trägt seine Kreditkartendaten ein und wird zur Bestätigung aufgefordert, das zugehörige Passwort der Kreditkarte einzugeben. Alternativ erfolgt die Bestätigung über ein TAN-Verfahren, dies hängt vom Kreditinstitut ab. Eine Transaktion mit einem Wert von 0,00 € wird durchgeführt. So wird die Identität des Gastes eindeutig festgestellt.
Dieselbe Logik kann auch an einem Check-in Kiosk beziehungsweise Tablet an der Rezeption im Hotel angewendet werden. Hier gibt der Gast die Daten für den Meldeschein am Tablet ein und wird im Anschluss aufgefordert sich eindeutig zu identifizieren. Der Gast gibt seine Kreditkartendaten ein und bestätigt auch hier wieder mit dem Passwort oder über ein TAN-Verfahren. Der Gast ist durch die beiden Faktoren Besitz (Kreditkarte) und Wissen (Passwort oder TAN) eindeutig identifiziert.