Drittes Bürokratieentlastungsgesetz BEG III – Was sind die Neuheiten für die Hotellerie und was ist zu beachten?

Im dritten Bürokratieentlastungsgesetz wird die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe vorgesehen. Die eigenhändige Unterschrift wird dabei durch andere sichere Verfahren ersetzt. Das optionale digitale elektronische Meldeverfahren sieht folgende Optionen vor.

Strong Customer Authentication (SCA) in Verbindung mit den Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Die Strong Customer Authentication, kurz SCA, wurde ursprünglich für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr ins Leben gerufen (§ 1 Absatz 24 ZAG), um das Risiko eines Betrugs oder anderen Missbrauchs zu verringern. SCA wurde zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umgesetzt und wird seither im Zahlungsverkehr angewendet. Laut BEG III gelten diese Vorgaben nun auch für die sichere Authentifizierung des Gastes beim Meldeschein.

In Bezug auf den digitalen Meldeschein garantiert SCA eine eindeutige und sichere Identifizierung der Gäste, indem von den 3 Faktoren Wissen, Besitz und Inhärenz mindestens zwei erfüllt sein müssen.

Wissen = Passwort, Code, PIN, TAN

Besitz = Token (verschlüsselte Kreditkartendaten), Smartphone, Kreditkarte

Inhärenz = Fingerabdruck, Stimmerkennung, Gesichtserkennung (Face ID)

Eine Möglichkeit, SCA für den digitalen Meldeschein zu nutzen, ist die Kreditkarte der Gäste. Da die Kreditkarte im Besitz des Gastes ist, ist der erste Faktor der Authentifizierung erfüllt. Zur Bestätigung wird der Gast aufgefordert, das zugehörige Passwort der Kreditkarte einzugeben oder aber die Bestätigung erfolgt über ein TAN-Verfahren, dies hängt vom Kreditinstitut ab. 

Die selbe Logik kann auch an einem Check-In Kiosk beziehungsweise Tablet an der Rezeption im Hotel angewendet werden. Hier gibt der Gast die Daten für den Meldeschein am Tablet ein und wird im Anschluss aufgefordert sich eindeutig zu identifizieren. Der Gast gibt seine Kreditkartendaten ein und bestätigt auch hier wieder mit dem Passwort oder über ein TAN-Verfahren. Der Gast ist durch die beiden Faktoren Besitz (Kreditkarte) und Wissen (Passwort oder TAN) eindeutig identifiziert.

Elektronische Funktion des Personalausweises

Die Option den elektronischen Ausweis im Hotel auszulesen stellt ebenfalls einen rechtskonformen Ersatz der digitalen Unterschrift dar. Der Nachteil dieser Methode ist, dass der Chip des Ausweises nur über ein bestimmtes  Lesegerät erkannt wird, welches im Hotel installiert werden muss. Während bei der starken Kundenauthentifizierung lediglich ein Smartphone benötigt wird, ist in dieser Variante ein elektronischer Ausweis notwendig. Nur 25 Millionen Deutsche besitzen einen solchen Ausweis. Daher stellt sich diese Lösung als weniger praktikabel dar.

Gleichzeitig bleibt das papierhafte Verfahren bestehen

Neben den elektronischen Möglichkeiten, bleibt das papierhafte Verfahren, sprich den Meldeschein in Papierform von den Gästen ausfüllen zu lassen und aufzubewahren weiterhin bestehen.



Wie Sie sehen, lässt der Gesetzesentwurf verschieden Optionen zu, um den Meldeschein zu digitalisieren. Die einfache digitale Unterschrift ist demnach nicht rechtskonform. Dennoch setzen einige Hotels die einfache digitale Unterschrift ein. Laut der AHGZ gab es hierbei bisher keinerlei Probleme mit den Behörden.


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