Allgemeine Geschäftsbedingungen
untenstehend finden Sie die straiv AGBs zu den Lösungen Digitaler Check-in /-out, Digitale Gästemappe, Guest Journey Messaging und Segments & Analytics
Digitaler Check-in / -out
- Präambel
1.1 Die straiv GmbH (nachfolgend “straiv“), Eichwiesenring 4F, 70567 Stuttgart, ist der Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Online Check In und Check Out System (nachfolgend „Software“) für das Beherbergungsgewerbe, wie Hotels, Pensionen etc. (nachfolgend “Hotels”, “Anwender”, “Unternehmen”, “Kunde”). Hierbei handelt es sich um eine Software mittels derer Hotels ihren Gästen,den Check In und Check Out Prozess digital durchführen lassen können. Darunter zählt bspw. das Ausfüllen des Meldescheins. Die Software wird ausschließlich über das Internet als Software-as-a-Service Lösung (kurz “Saas”) zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgenden “AGB”) der straiv GmbH für Verträge mit Unternehmen regeln das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Unternehmen, welches die Software von straiv in Anspruch nimmt, und der straiv GmbH. Die Anwender organisieren über einen Unternehmens-Account (Hotel-Account) die Inhalte der Software. Es können beliebig viele Mitarbeiter-Accounts (Mitarbeiter des Hotels) in der Software mit unterschiedlichen Berechtigungen angelegt werden. Ebenfalls können beliebig viele Hotelgäste das Frontend des Systems nutzen.
1.3 Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese AGB vor. Für die Nutzung zusätzlicher Leistungen werden zusätzliche gesonderte Verträge sowie die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der straiv und dem Anwender geschlossenen Vertrag nicht beeinträchtigt.
1.4 Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn straiv diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
- Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von straiv betrieben werden („Hosting“).
2.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Paket. Die verfügbaren Pakete sowie der konkrete Leistungsumfang sind in der aktuell gültigen Paketübersicht aufrufbar.
2.3 Das Preismodell der Software setzt sich zusammen aus der Anzahl der Zimmer, den Preis je Zimmer und Paket, sowie der gewählten (Mindest-) Laufzeit. Im Falle einer Mindestlaufzeiten gewährt straiv Rabatte gem. der Paketübersicht. Eine Rückerstattung beim Wechsel in kostengünstigere Pakete (bei eventuell sinkenden Zimmeranzahl) ist bei der Variante mit einer Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
2.4 Übersteigt die Anzahl der neu hinzugekommenen Zimmer je Hotel, die Anzahl der bis dahin gebuchten Zimmer, so hat das Hotel dieses unverzüglich straiv zu melden. Eine Anpassung des Preises findet mit Wirkung zum darauffolgenden Monat statt. Der Rechnungsbetrag wird mit der nächsten Rechnungsstellung entsprechend erhöht.
2.5 Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch straiv.
2.6 Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware.
2.7 straiv ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders dürfen zur Leistungserfüllung durch straiv – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.
2.8 straiv übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Pflege der Inhalte für das Hotel, es sei denn, das Hotel hat eine entsprechende Leistung gebucht. Der Leistungsumfang etwaiger Services/Dienstleistungen ist der jeweilig gültigen Paketübersicht zu entnehmen. Die finale Verantwortung in Sachen Richtigkeit und Vollständigkeit liegt jedoch beim Hotel.
2.9 straiv bietet die Möglichkeit andere Lösungen (Drittanbieter) in die Software zu integrieren und weist darauf hin, dass etwaige Drittanbieter-Lösungen durch deren Rechteinhaber kostenpflichtig sein können. straiv übernimmt ausdrücklich nicht die Kosten derartiger Drittanbieter-Lösungen.
2.10 straiv weist darauf hin, dass insbesondere bei der Nutzung des Online Check In’s inkl. der Meldescheindaten mit digitaler Unterschrift diese ggf. nicht den gesetzlichen Anforderungen des jew. (Bundes-) Landes entsprechen kann. Ferner weist straiv explizit darauf hin, dass in diesem Fall keine Haftung übernommen wird.
2.11 Die Nutzung der Software setzt den Einsatz des Gäste-Service-Systems von straiv voraus. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine kostenlose oder kostenpflichtige Variante des Gäste-Service-Systems handelt. Aus technischen Gründen findet mit der Bereitstellung dieser Lösung (Check In und Check Out) automatisch auch die Bereitstellung der kostenlose Variante des Gäste-Service-Systems statt. Entsprechend werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen GSS (https://straiv.io/agb) Bestandteil dieser AGB.
2.12 straiv weist darauf hin, dass im Falle einer ausbleibenden Bestätigung der Datenschutzrichtlinien und -bestimmungen im Backend durch den Anwender möglicherweise Funktionen nicht genutzt werden können. Dies gilt ferner auch für etwaige Funktionen im Frontend für den Hotelgast (Endnutzer).
2.13 straiv weist darauf hin, dass ggf. nötige Geräte-Hardware nicht im Leistungsumfang inkludiert und vom Kunden eigenständig zu erwerben, installieren und auf die Kompatibilität hin zu prüfen sind.
- Vertragsabschluss
3.1 An einem Vertragsabschluss interessierte Unternehmen können über verschiedene Wege ein Angebot abgeben, welches spätestens mit dem Versand der Zugangsdaten von straiv angenommen und bestätigt wird. Wählt das Hotel ein bestimmtes Startdatum, so kommt der Abschluss frühestens zu dem gewählten Startzeitpunkt zustande. Die Abgabe des Angebots erfolgt beispielsweise über die Webseite bzw. ein entsprechendes Online/Offline Formular, per E-Mail oder mündlich. Im Falle einer mündlichen Beauftragung bzw. Angebotsabgabe zeichnet straiv nach vorheriger Zustimmung die Abgabe des Angebotes auf.
3.2 straiv behält sich vor, phasenweise Accounts für Testzwecke einzurichten. Diese können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch straiv gesperrt werden.
3.3 Kostenlose Testversionen werden nach Ablauf des Testzeitraumes in eine kostenlose Variante gewandelt. Es gelten 8.4 und 11. entsprechend.
- Supportleistungen
4.1 Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail oder Ticketsystem gestellt werden. Derartige Anfragen sind Fragen an die straiv Support Mitarbeiter hinsichtlich der Software. Der Support zur Nutzung von straiv beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellungen zu technischen Problemen der Software.
4.2 Je nach Paket sind weitergehende Leistungen inkludiert oder können (kostenpflichtig) erweitert werden. Die Bearbeitung der Anfragen findet während der aktuell gültigen Geschäftszeiten statt. Die weiteren Leistungen der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.
- Pflichten und Obliegenheiten des Hotels
5.1 Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von straiv, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten. Rechtswidrige Inhalte dürfen ebenfalls nicht über das System / die Lösung verteilt werden.
5.2 Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung,
- dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software erforderlichen Mindestanforderungen der straiv an die vom Anwender eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
- Hinweisen von straiv zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
- seine Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten der Hotelgäste zu sensibilisieren;
- seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen, um ein Mindestniveau in Sachen Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten;
- seine Datenschutzbestimmungen im System zu hinterlegen, insbesondere dann, wenn Drittanbieterlösungen in das System durch das Hotel integriert werden, bei denen personenbezogene Daten übermittelt werden;
- die an straiv übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können;
- im Falle des Einsatzes von Hardware im Vorhinein die Kompatibilität zu prüfen;
- sowie bei der Integration von Partner- oder Drittanbieterlösung diese auf dessen Funktionalitäten in Zusammenspiel mit straiv zu prüfen.
5.3 Der Anwender wird straiv umgehend mitteilen, wenn die Anzahl seiner Zimmer die zulässige Anzahl von Zimmern eines Paketes im Sinne der Ziffer 2.3 dieser AGB überschreitet.
5.4 Der Anwender wird die Software und personenbezogene Daten seiner Hotelgäste in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von straiv betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen. Soweit mehrere Mitarbeiter des Anwenders die Software nutzen, ermöglicht straiv die Erstellung mehrerer Administratoren- bzw. Eigentümer-Accounts, sowie die Erstellung weiterer Rollen- und Berechtigungsstrukturen in der Software.
5.5 Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist straiv berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er straiv gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
5.6 Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an straiv zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt straiv von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.
5.7 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist straiv berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. straiv wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist straiv unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die straiv durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann straiv dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er straiv den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
5.8 Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn straiv ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
- Zugangsdaten
Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit beim ersten Login geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde straiv hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
- Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Anwender zahlt für die Leistungen von straiv nach diesen AGB einen einmaligen und/oder wiederkehrenden Betrag in Abhängigkeit des gewählten Zahlungsturnus (monatlich oder jährlich im Voraus) und des jeweiligen gebuchten Paketes bzw. Services (vgl. dazu auch 2.3). Die Auflistung der Leistungen kann der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden.
7.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
7.3 Dem Anwender stehen als Zahlungsmethoden mindestens das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung auf Rechnung zur Auswahl.
7.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, unabhängig der Zahlungsmethode, zur Zahlung fällig. Im Falle des Lastschriftverfahrens informiert straiv das Unternehmen vor Einzug per E-Mail.
7.5 Die Kosten für Lastschriften des Anwenders, welche von dessen Bank nicht eingelöst werden, sind vom Anwender zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. straiv stellt im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift einen pauschalen Betrag in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung. Dem Anwender steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.6 Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Anwenders nach Wahl von straiv auf bestehende Forderungen angerechnet. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Anwenders ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Anwenders.
7.7 Der straiv ist zur Aussetzung der vertraglichen Leistungen berechtigt, wenn sich der Anwender im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen nicht zahlt.
7.8 Kommt der Anwender mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung von straiv in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der straiv ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz verlangen.
7.9 straiv ist berechtigt, die Bonität des Anwenders mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Anwenders oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anwenders ein, ist straiv berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
- Nutzungsbedingungen
8.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich straiv zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat straiv entsprechende Nutzungsrechte.
8.2 straiv räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.
8.3 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Ausgenommen davon ist die Bereitstellung der Lösung (Frontend) für die Hotelgäste des jeweiligen Hotels.
8.4 Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt straiv eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.
- Gewährleistung für Software und Testzugänge
9.1 Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von straiv liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).
9.2 Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn straiv ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von straiv verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.
9.3 Der Anwender kann bei etwaigen Mängeln der Software die Vergütung gemäß Ziffer 7.1 nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt jedoch unberührt.
9.4 straiv weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von straiv liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von straiv handeln, von straiv nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Anwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von straiv haben. Darüber hinaus übernimmt straiv keine Haftung für sich ändernde Eigenschaften der Funktionalitäten von Drittanbieter- und Partnerlösungen, wie beispielsweise PMS Integrationen usw. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von straiv erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
- Haftung
10.1 straiv haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit straiv kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von straiv sind, haftet straiv für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.
10.3 Die Gesamthaftung von straiv hinsichtlich Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ergeben, ist auf EUR 1.000,00 oder den vom Anwender während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für kostenpflichtige Funktionen der Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Beschränkung gilt selbst dann, wenn straiv auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass die Haftung den Betrag übersteigt, und wenn ein beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Die Haftung von straiv für unvorhersehbare oder für diesen Vertrag atypische Schäden und für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Zudem wird die verschuldensunabhängige Haftung von straiv für anfängliche Sachmängel an der Software ausgeschlossen.
- Kündigung
Das Unternehmen kann grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern er ein kostenpflichtiges Paket mit einer monatlichen Laufzeit gewählt hat. Für Pakete mit einer Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der genannten Fristen verlängert sich der Vertrag um die gleiche Laufzeit. Die Kündigung kann per Textform (E-Mail) erfolgen. Im Falle der Nutzung einer kostenlosen Variante (sog. Freemium-Version) kann das Unternehmen jederzeit den Unternehmens-Account deaktivieren oder löschen. straiv behält sich vor Unternehmens-Accounts, welche die Freemium-Version (kostenlose Version) nutzen, bei anhaltender Inaktivität und nach vorheriger Ankündigung zu deaktivieren und/oder zu löschen. Im Falle einer Löschung werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. In allen anderen Fällen hat das Unternehmen mindestens vier Wochen nach dem Ende der Laufzeit die Möglichkeiten die Daten zu exportieren. straiv behält sich vor nach Ablauf dieser Frist alle Daten unwiderruflich zu löschen. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt davon unberührt.
- Nebenabreden und Schriftformerfordernisse
12.1 Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.
12.2 Sofern innerhalb des Bestellformulars unter Zusatzvereinbarungen weiterführende oder ersetzende Regelungen getroffen worden sind, welche von straiv im Rahmen der Angebotsannahme bestätigt wurden, gehen die Regelungen der Zusatzvereinbarung vor. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen.
12.3 Werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, gehen die Formulierungen der Rahmenvereinbarung vor. Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung, welche zwischen straiv und insbesondere einer Hotelgruppe oder einem Hotelverband geschlossen wird. Diese regelt vor allem angepasste Konditionen und Bedingungen für Anschlusshäuser jener Hotelgruppen und Hotelverbände. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen. Endet die Rahmenvereinbarung, so gelten diese AGB unmittelbar im Anschluss. Sollten Einzelverträge zwischen straiv und dem jeweiligen Hotel eine längere Laufzeit aufweisen, als die Rahmenvereinbarung, so gewährt straiv dem jeweiligen Hotel bis zum Erreichen der Mindestlaufzeit etwaig vereinbarte Sonderkonditionen. Kündigt das jeweilige Hotel nicht fristgemäß zum Ende der Mindestlaufzeit, so gilt zum Zeitpunkt der Verlängerung automatisch die gültige Paketübersicht inkl. Preise und Funktionsumfang.
12.4 Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei dieser AGB können grundsätzlich auch an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.
12.5 straiv ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert straiv den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. straiv wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.
12.6 Einseitige Änderungen dieser AGB durch straiv werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von straiv in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist. Die Einwilligung und/oder der Widerspruch kann/können ausschließlich durch autorisierte Personen/Anwender des Hotels erfolgen. Als autorisierte Personen akzeptiert straiv sowohl Angestellte des Unternehmens qua Funktion (Geschäftsführer, Hoteldirektor) oder im Hotel-Account hinterlegte Eigentümer-Anwender.
12.7 straiv behält sich vor, die Kosten für seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise zu ändern. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird straiv selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung sowie in der Auftragsverarbeitung (AVV) gem. DSGVO abrufbar. Beides ist mindestens unter “Einstellungen” im Backend der Software abrufbar.
- Schlichtung
14.1 Die Parteien (straiv, Partner und/oder Nutzer) verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) geschlichtet.
14.2 Sofern das Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt, werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
14.3 Die Kosten tragen die streitenden Parteien jeweils zur Hälfte.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. straiv ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit straiv geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Version 1.0
Stand: 14.12.2022
Digitale Gästemappe
- Präambel
1.1 Die straiv GmbH (nachfolgend “straiv“), Eichwiesenring 4F, 70567 Stuttgart, ist der Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Gäste-Service-System (nachfolgend „Software“) für das Beherbergungsgewerbe, wie Hotels, Pensionen etc. (nachfolgend “Hotels”, “Anwender”, “Unternehmen”, “Kunde”). Hierbei handelt es sich um eine Software, mittels derer Hotels ihren Gästen unter anderem Informationen (bspw. Gästemappe, Sehenswürdigkeiten usw.) und Services (bspw. Roomservice, Weckruf usw.) digital auf dem internetfähigen Endgerät der Hotelgäste bereitstellen können. Die Software wird ausschließlich über das Internet als Software-as-a-Service Lösung (kurz “Saas”) zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgenden “AGB”) der straiv GmbH für Verträge mit Unternehmen regeln das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Unternehmen, welches die Software von straiv in Anspruch nimmt, und der straiv GmbH. Die Anwender organisieren über einen Unternehmens-Account (Hotel-Account) die Inhalte des digitalen Gästen-Service-Systems. Es können beliebig viele Mitarbeiter-Accounts (Mitarbeiter des Hotels) in der Software mit unterschiedlichen Berechtigungen angelegt werden. Ebenfalls können beliebig viele Hotelgäste das Frontend des Systems nutzen.
1.3 Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese AGB vor. Für die Nutzung zusätzlicher Leistungen werden zusätzliche gesonderte Verträge sowie die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der straiv und dem Anwender geschlossenen Vertrag nicht beeinträchtigt.
1.4 Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn straiv diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
- Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von straiv betrieben werden („Hosting“).
2.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Paket. Die verfügbaren Pakete sowie der konkrete Leistungsumfang sind in der aktuell gültigen Paketübersicht aufrufbar.
2.3 Das Preismodell der Software setzt sich zusammen aus der Anzahl der Zimmer, den Preis je Zimmer und Paket, sowie der gewählten (Mindest-) Laufzeit. Im Falle einer Mindestlaufzeiten gewährt straiv Rabatte gem. der Paketübersicht. Eine Rückerstattung beim Wechsel in kostengünstigere Pakete (bei eventuell sinkenden Zimmeranzahl) ist bei der Variante mit einer Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
2.4 Übersteigt die Anzahl der neu hinzugekommenen Zimmer je Hotel, die Anzahl der bis dahin gebuchten Zimmer, so hat das Hotel dieses unverzüglich straiv zu melden. Eine Anpassung des Preises findet mit Wirkung zum darauffolgenden Monat statt. Der Rechnungsbetrag wird mit der nächsten Rechnungsstellung entsprechend erhöht.
2.5 Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch straiv.
2.6 Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware.
2.7 Sofern das Unternehmen die Funktion “Gruppenfunktion”, mit Hilfe derer unter anderem Inhalte von einer höheren Ebene auf Untergliederungen verpflichtend oder optional verteilt werden können, nutzen möchte, müssen sämtliche Untergliederungen im System vorhanden sein. 5.3 gilt entsprechend. Grundsätzlich müssen alle Untergliederungen ein Paket gewählt haben, welches die Gruppenfunktion beinhaltet.
2.8 straiv ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders dürfen zur Leistungserfüllung durch straiv – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.
2.9 straiv übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Pflege der Inhalte für das Hotel, es sei denn, das Hotel hat eine entsprechende Leistung gebucht. Der Leistungsumfang etwaiger Services ist der gültigen Paketübersicht zu entnehmen. Die finale Verantwortung in Sachen Richtigkeit und Vollständigkeit liegt jedoch beim Hotel.
2.10 straiv bietet die Möglichkeit andere Lösungen (Drittanbieter) in die Software zu integrieren und weist darauf hin, dass etwaige Drittanbieter-Lösungen durch deren Rechteinhaber kostenpflichtig sein können. straiv übernimmt ausdrücklich nicht die Kosten derartiger Drittanbieter-Lösungen.
2.11 straiv weist darauf hin, dass im Falle einer ausbleibenden Bestätigung der Datenschutzrichtlinien und -bestimmungen im Backend durch den Anwender möglicherweise Funktionen nicht genutzt werden können. Dies gilt ferner auch für etwaige Funktionen im Frontend für den Hotelgast (Endnutzer).
- Vertragsabschluss
3.1 An einem Vertragsabschluss interessierte Unternehmen können über verschiedene Wege ein Angebot abgeben, welches spätestens mit dem Versand der Zugangsdaten von straiv angenommen und bestätigt wird. Wählt das Hotel ein bestimmtes Startdatum, so kommt der Abschluss frühestens zu dem gewählten Startzeitpunkt zustande. Die Abgabe des Angebots erfolgt beispielsweise über die Webseite bzw. ein entsprechendes Online/Offline Formular, per E-Mail oder mündlich. Im Falle einer mündlichen Beauftragung bzw. Angebotsabgabe zeichnet straiv nach vorheriger Zustimmung die Abgabe des Angebotes auf.
3.2 straiv behält sich vor, phasenweise Accounts für Testzwecke einzurichten. Diese können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch straiv gesperrt werden.
3.3 Kostenlose Testversionen werden nach Ablauf des Testzeitraumes in eine kostenlose Variante gewandelt. Es gelten 8.4 und 11. entsprechend.
- Supportleistungen
4.1 Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail oder Ticketsystem gestellt werden. Derartige Anfragen sind Fragen an die straiv Support Mitarbeiter hinsichtlich der Software. Der Support zur Nutzung von straiv beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellungen zu technischen Problemen der Software.
4.2 Je nach Paket sind weitergehende Leistungen inkludiert oder können (kostenpflichtig) erweitert werden. Die Bearbeitung der Anfragen findet während der aktuell gültigen Geschäftszeiten statt. Die weiteren Leistungen der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.
- Pflichten und Obliegenheiten des Hotels
5.1 Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von straiv, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten. Rechtswidrige Inhalte dürfen ebenfalls nicht über das System / die Lösung verteilt werden.
5.2 Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung,
- dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software erforderlichen Mindestanforderungen der straiv an die vom Anwender eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
- Hinweisen von straiv zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
- seine Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten der Hotelgäste zu sensibilisieren;
- seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen, um ein Mindestniveau in Sachen Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten;
- seine Datenschutzbestimmungen im System zu hinterlegen, insbesondere dann, wenn Drittanbieterlösungen in das System durch das Hotel integriert werden, bei denen personenbezogene Daten übermittelt werden;
- die an straiv übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können.
5.3 Möchte das Hotel bzw. eine Gruppe (ein Zusammenschluss min. zweier Hotels) die sog. Gruppenfunktion, nutzen, so hat der Kunde straiv zu informieren (vgl. auch 2.7).
5.4 Der Anwender wird straiv umgehend mitteilen, wenn die Anzahl seiner Zimmer die zulässige Anzahl von Zimmern eines Paketes im Sinne der Ziffer 2.3 dieser AGB überschreitet.
5.5 Der Anwender wird die Software und personenbezogene Daten seiner Hotelgäste in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von straiv betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen. Soweit mehrere Mitarbeiter des Anwenders die Software nutzen, ermöglicht straiv die Erstellung mehrerer Administratoren- bzw. Eigentümer-Accounts, sowie die Erstellung weiterer Rollen- und Berechtigungsstrukturen in der Software.
5.6 Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist straiv berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er straiv gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
5.7 Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an straiv zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt straiv von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.
5.8 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist straiv berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. straiv wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist straiv unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die straiv durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann straiv dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er straiv den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
5.9 Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn straiv ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
- Zugangsdaten
Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit beim ersten Login geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde straiv hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
- Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Anwender zahlt für die Leistungen von straiv nach diesen AGB einen einmaligen und/oder wiederkehrenden Betrag in Abhängigkeit des gewählten Zahlungsturnus (monatlich oder jährlich im Voraus) und des jeweiligen gebuchten Paketes bzw. Services (vgl. dazu auch 2.3). Die Auflistung der Leistungen kann der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden.
7.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
7.3 Dem Anwender stehen als Zahlungsmethoden mindestens das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung auf Rechnung zur Auswahl.
7.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, unabhängig der Zahlungsmethode, zur Zahlung fällig. Im Falle des Lastschriftverfahrens informiert straiv das Unternehmen vor Einzug per E-Mail.
7.5 Die Kosten für Lastschriften des Anwenders, welche von dessen Bank nicht eingelöst werden, sind vom Anwender zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. straiv stellt im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift einen pauschalen Betrag in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung. Dem Anwender steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.6 Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Anwenders nach Wahl von straiv auf bestehende Forderungen angerechnet. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Anwenders ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Anwenders.
7.7 Der straiv ist zur Aussetzung der vertraglichen Leistungen berechtigt, wenn sich der Anwender im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen nicht zahlt.
7.8 Kommt der Anwender mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung von straiv in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der straiv ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz verlangen.
7.9 straiv ist berechtigt, die Bonität des Anwenders mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Anwenders oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anwenders ein, ist straiv berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
- Nutzungsbedingungen
8.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich straiv zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat straiv entsprechende Nutzungsrechte.
8.2 straiv räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.
8.3 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Ausgenommen davon ist die Bereitstellung der Lösung (Frontend) für die Hotelgäste des jeweiligen Hotels.
8.4 Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt straiv eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.
- Gewährleistung für Software und Testzugänge
9.1 Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von straiv liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).
9.2 Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn straiv ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von straiv verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.
9.3 Der Anwender kann bei etwaigen Mängeln der Software die Vergütung gemäß Ziffer 7.1 nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt jedoch unberührt.
9.4 straiv weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von straiv liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von straiv handeln, von straiv nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Anwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von straiv haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von straiv erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
- Haftung
10.1 straiv haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit straiv kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von straiv sind, haftet straiv für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.
10.3 Die Gesamthaftung von straiv hinsichtlich Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ergeben, ist auf EUR 1.000,00 oder den vom Anwender während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für kostenpflichtige Funktionen der Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Beschränkung gilt selbst dann, wenn straiv auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass die Haftung den Betrag übersteigt, und wenn ein beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Die Haftung von straiv für unvorhersehbare oder für diesen Vertrag atypische Schäden und für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Zudem wird die verschuldensunabhängige Haftung von straiv für anfängliche Sachmängel an der Software ausgeschlossen.
- Kündigung
Das Unternehmen kann grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern er ein kostenpflichtiges Paket mit einer monatlichen Laufzeit gewählt hat. Für Pakete mit einer Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der genannten Fristen verlängert sich der Vertrag um die gleiche Laufzeit. Die Kündigung kann per Textform (E-Mail) erfolgen. Im Falle der Nutzung einer kostenlosen Variante (sog. Freemium-Version) kann das Unternehmen jederzeit den Unternehmens-Account deaktivieren oder löschen. straiv behält sich vor Unternehmens-Accounts, welche die Freemium-Version nutzen, bei anhaltender Inaktivität und nach vorheriger Ankündigung zu deaktivieren und/oder zu löschen. Im Falle einer Löschung werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. In allen anderen Fällen hat das Unternehmen mindestens vier Wochen nach dem Ende der Laufzeit die Möglichkeiten die Daten zu exportieren. straiv behält sich vor nach Ablauf dieser Frist alle Daten unwiderruflich zu löschen. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt davon unberührt.
- Nebenabreden und Schriftformerfordernisse
12.1 Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.
12.2 Sofern innerhalb des Bestellformulars unter Zusatzvereinbarungen weiterführende oder ersetzende Regelungen getroffen worden sind, welche von straiv im Rahmen der Angebotsannahme bestätigt wurden, gehen die Regelungen der Zusatzvereinbarung vor. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen.
12.3 Werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, gehen die Formulierungen der Rahmenvereinbarung vor. Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung, welche zwischen straiv und insbesondere einer Hotelgruppe oder einem Hotelverband geschlossen wird. Diese regelt vor allem angepasste Konditionen und Bedingungen für Anschlusshäuser jener Hotelgruppen und Hotelverbände. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen. Endet die Rahmenvereinbarung, so gelten diese AGB unmittelbar im Anschluss. Sollten Einzelverträge zwischen straiv und dem jeweiligen Hotel eine längere Laufzeit aufweisen, als die Rahmenvereinbarung, so gewährt straiv dem jeweiligen Hotel bis zum Erreichen der Mindestlaufzeit etwaig vereinbarte Sonderkonditionen. Kündigt das jeweilige Hotel nicht fristgemäß zum Ende der Mindestlaufzeit, so gilt zum Zeitpunkt der Verlängerung automatisch die gültige Paketübersicht inkl. Preise und Funktionsumfang.
12.4 Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei dieser AGB können grundsätzlich auch an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.
12.5 straiv ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert straiv den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. straiv wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.
12.6 Einseitige Änderungen dieser AGB durch straiv werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von straiv in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist. Die Einwilligung und/oder der Widerspruch kann/können ausschließlich durch autorisierte Personen/Anwender des Hotels erfolgen. Als autorisierte Personen akzeptiert straiv sowohl Angestellte des Unternehmens qua Funktion (Geschäftsführer, Hoteldirektor) oder im Hotel-Account hinterlegte Eigentümer-Anwender.
12.7 straiv behält sich vor, die Kosten für seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise zu ändern. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird straiv selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung sowie in der Auftragsverarbeitung (AVV) gem. DSGVO abrufbar. Beides ist mindestens unter “Einstellungen” im Backend der Software abrufbar.
- Schlichtung
14.1 Die Parteien (straiv, Partner und/oder Nutzer) verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) geschlichtet.
14.2 Sofern das Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt, werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
14.3 Die Kosten tragen die streitenden Parteien jeweils zur Hälfte.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. straiv ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit straiv geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Version 1.2
Stand: 14.12.2022
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- Präambel
1.1 Die straiv GmbH (nachfolgend “straiv“), Eichwiesenring 4F, 70567 Stuttgart, ist der Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Journey Mailing (nachfolgend „Software“) für das Beherbergungsgewerbe, wie Hotels, Pensionen etc. (nachfolgend “Hotels”, “Anwender”, “Unternehmen”, “Kunde”). Hierbei handelt es sich um eine Software mittels derer Hotels ihren Gästen im Rahmen des Buchungsprozesses diverse E-Mails zukommen lassen können. Darunter zählt bspw. das Versenden der Buchungsbestätigung oder das Versenden einer Check-Out E-Mail (Post-Stay E-Mail). Die Software wird ausschließlich über das Internet als Software-as-a-Service Lösung (kurz “Saas”) zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgenden “AGB”) der straiv GmbH für Verträge mit Unternehmen regeln das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Unternehmen, welches die Software von straiv in Anspruch nimmt, und der straiv GmbH. Die Anwender organisieren über einen Unternehmens-Account (Hotel-Account) die Inhalte der Software. Es können beliebig viele Mitarbeiter-Accounts (Mitarbeiter des Hotels) in der Software mit unterschiedlichen Berechtigungen angelegt werden. Ebenfalls können beliebig viele Hotelgäste E-Mails empfangen.
1.3 Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese AGB vor. Für die Nutzung zusätzlicher Leistungen werden zusätzliche gesonderte Verträge sowie die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der straiv und dem Anwender geschlossenen Vertrag nicht beeinträchtigt.
1.4 Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn straiv diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
- Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von straiv betrieben werden („Hosting“).
2.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Paket. Die verfügbaren Pakete sowie der konkrete Leistungsumfang sind in der aktuell gültigen Paketübersicht aufrufbar.
2.3 Das Preismodell der Software setzt sich zusammen aus der Anzahl der Hotels und des jew. Pakets, sowie der gewählten (Mindest-) Laufzeit. Im Falle einer Mindestlaufzeiten gewährt straiv Rabatte gem. der Paketübersicht. Eine Rückerstattung beim Wechsel in kostengünstigere Pakete ist bei der Variante mit einer Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
2.4 Übersteigt die Anzahl der neu hinzugekommenen Zimmer je Hotel, die Anzahl der bis dahin gebuchten Zimmer, so hat das Hotel dieses unverzüglich straiv zu melden. Eine Anpassung des Preises findet mit Wirkung zum darauffolgenden Monat statt. Der Rechnungsbetrag wird mit der nächsten Rechnungsstellung entsprechend erhöht.
2.5 Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch straiv.
2.6 Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware.
2.7 straiv ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders dürfen zur Leistungserfüllung durch straiv – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.
2.8 straiv übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Pflege der Inhalte für das Hotel, es sei denn, das Hotel hat eine entsprechende Leistung gebucht. Der Leistungsumfang etwaiger Services/Dienstleistungen ist der jeweilig gültigen Paketübersicht zu entnehmen. Die finale Verantwortung in Sachen Richtigkeit und Vollständigkeit liegt jedoch beim Hotel.
2.9 straiv bietet die Möglichkeit andere Lösungen (Drittanbieter) in die Software zu integrieren und weist darauf hin, dass etwaige Drittanbieter-Lösungen durch deren Rechteinhaber kostenpflichtig sein können. straiv übernimmt ausdrücklich nicht die Kosten derartiger Drittanbieter-Lösungen.
2.10 Die Nutzung der Software setzt in der Regel eine Schnittstelle von straiv und dem entsprechenden Property-Management-System (PMS) voraus. Aus technischen Gründen findet mit der Bereitstellung dieser Lösung (Journey Mailing) automatisch auch die Bereitstellung der kostenlose Variante des Gäste-Service-Systems statt. Gleiches gilt für die kostenlose Variante der Lösung “Check-In/Out”. Entsprechend werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen GSS und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen CI/CO (https://straiv.io/agb) Bestandteil dieser AGB.
2.11 straiv weist darauf hin, dass im Falle einer ausbleibenden Bestätigung der Datenschutzrichtlinien und -bestimmungen im Backend durch den Anwender möglicherweise Funktionen nicht genutzt werden können. Dies gilt ferner auch für etwaige Funktionen im Frontend für den Hotelgast (Endnutzer).
2.12 straiv weist darauf hin, dass ggf. nötige Geräte-Hardware nicht im Leistungsumfang inkludiert und vom Kunden eigenständig zu erwerben, installieren und auf die Kompatibilität hin zu prüfen sind.
- Vertragsabschluss
3.1 An einem Vertragsabschluss interessierte Unternehmen können über verschiedene Wege ein Angebot abgeben, welches spätestens mit dem Versand der Zugangsdaten von straiv angenommen und bestätigt wird. Wählt das Hotel ein bestimmtes Startdatum, so kommt der Abschluss frühestens zu dem gewählten Startzeitpunkt zustande. Die Abgabe des Angebots erfolgt beispielsweise über die Webseite bzw. ein entsprechendes Online/Offline Formular, per E-Mail oder mündlich. Im Falle einer mündlichen Beauftragung bzw. Angebotsabgabe zeichnet straiv nach vorheriger Zustimmung die Abgabe des Angebotes auf.
3.2 straiv behält sich vor, phasenweise Accounts für Testzwecke einzurichten. Diese können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch straiv gesperrt werden.
3.3 Kostenlose Testversionen werden nach Ablauf des Testzeitraumes in eine kostenlose Variante gewandelt. Es gelten 8.4 und 11. entsprechend.
- Supportleistungen
4.1 Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail oder Ticketsystem gestellt werden. Derartige Anfragen sind Fragen an die straiv Support Mitarbeiter hinsichtlich der Software. Der Support zur Nutzung von straiv beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellungen zu technischen Problemen der Software.
4.2 Je nach Paket sind weitergehende Leistungen inkludiert oder können (kostenpflichtig) erweitert werden. Die Bearbeitung der Anfragen findet während der aktuell gültigen Geschäftszeiten statt. Die weiteren Leistungen der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.
- Pflichten und Obliegenheiten des Hotels
5.1 Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von straiv, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten. Rechtswidrige Inhalte dürfen ebenfalls nicht über das System / die Lösung verteilt werden.
5.2 Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung,
- dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software erforderlichen Mindestanforderungen der straiv an die vom Anwender eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
- Hinweisen von straiv zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
- seine Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten der Hotelgäste zu sensibilisieren;
- seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen, um ein Mindestniveau in Sachen Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten;
- seine Datenschutzbestimmungen im System zu hinterlegen, insbesondere dann, wenn Drittanbieterlösungen in das System durch das Hotel integriert werden, bei denen personenbezogene Daten übermittelt werden;
- die an straiv übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können;
- im Falle des Einsatzes von Hardware im Vorhinein die Kompatibilität zu prüfen;
- sowie bei der Integration von Partner- oder Drittanbieterlösung diese auf dessen Funktionalitäten in Zusammenspiel mit straiv zu prüfen.
5.3 Der Anwender wird die Software und personenbezogene Daten seiner Hotelgäste in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von straiv betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen. Soweit mehrere Mitarbeiter des Anwenders die Software nutzen, ermöglicht straiv die Erstellung mehrerer Administratoren- bzw. Eigentümer-Accounts, sowie die Erstellung weiterer Rollen- und Berechtigungsstrukturen in der Software.
5.4 Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist straiv berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er straiv gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
5.5 Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an straiv zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt straiv von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.
5.6 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist straiv berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. straiv wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist straiv unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die straiv durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann straiv dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er straiv den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
5.7 Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn straiv ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
- Zugangsdaten
Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit beim ersten Login geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde straiv hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
- Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Anwender zahlt für die Leistungen von straiv nach diesen AGB einen einmaligen und/oder wiederkehrenden Betrag in Abhängigkeit des gewählten Zahlungsturnus (monatlich oder jährlich im Voraus) und des jeweiligen gebuchten Paketes bzw. Services (vgl. dazu auch 2.3). Die Auflistung der Leistungen kann der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden.
7.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
7.3 Dem Anwender stehen als Zahlungsmethoden mindestens das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung auf Rechnung zur Auswahl. Bei der Wahl der monatlichen Zahlweise besteht ausschließlich die Möglichkeit “Lastschrift”.
7.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, unabhängig der Zahlungsmethode, zur Zahlung fällig. Im Falle des Lastschriftverfahrens informiert straiv das Unternehmen vor Einzug per E-Mail.
7.5 Die Kosten für Lastschriften des Anwenders, welche von dessen Bank nicht eingelöst werden, sind vom Anwender zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. straiv stellt im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift einen pauschalen Betrag in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung. Dem Anwender steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.6 Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Anwenders nach Wahl von straiv auf bestehende Forderungen angerechnet. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Anwenders ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Anwenders.
7.7 Der straiv ist zur Aussetzung der vertraglichen Leistungen berechtigt, wenn sich der Anwender im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen nicht zahlt.
7.8 Kommt der Anwender mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung von straiv in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der straiv ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz verlangen.
7.9 straiv ist berechtigt, die Bonität des Anwenders mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Anwenders oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anwenders ein, ist straiv berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
- Nutzungsbedingungen
8.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich straiv zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat straiv entsprechende Nutzungsrechte.
8.2 straiv räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.
8.3 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Ausgenommen davon ist die Bereitstellung der Lösung (Frontend) für die Hotelgäste des jeweiligen Hotels.
8.4 Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt straiv eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.
- Gewährleistung für Software und Testzugänge
9.1 Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von straiv liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).
9.2 Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn straiv ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von straiv verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.
9.3 Der Anwender kann bei etwaigen Mängeln der Software die Vergütung gemäß Ziffer 7.1 nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt jedoch unberührt.
9.4 straiv weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von straiv liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von straiv handeln, von straiv nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Anwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von straiv haben. Darüber hinaus übernimmt straiv keine Haftung für sich ändernde Eigenschaften der Funktionalitäten von Drittanbieter- und Partnerlösungen, wie beispielsweise PMS Integrationen usw. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von straiv erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
- Haftung
10.1 straiv haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit straiv kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von straiv sind, haftet straiv für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.
10.3 Die Gesamthaftung von straiv hinsichtlich Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ergeben, ist auf EUR 1.000,00 oder den vom Anwender während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für kostenpflichtige Funktionen der Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Beschränkung gilt selbst dann, wenn straiv auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass die Haftung den Betrag übersteigt, und wenn ein beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Die Haftung von straiv für unvorhersehbare oder für diesen Vertrag atypische Schäden und für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Zudem wird die verschuldensunabhängige Haftung von straiv für anfängliche Sachmängel an der Software ausgeschlossen.
- Kündigung
Das Unternehmen kann grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern er ein kostenpflichtiges Paket mit einer monatlichen Laufzeit gewählt hat. Für Pakete mit einer Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der genannten Fristen verlängert sich der Vertrag um die gleiche Laufzeit. Die Kündigung kann per Textform (E-Mail) erfolgen. Im Falle der Nutzung einer kostenlosen Variante (sog. Freemium-Version) kann das Unternehmen jederzeit den Unternehmens-Account deaktivieren oder löschen. straiv behält sich vor Unternehmens-Accounts, welche die Freemium-Version (kostenlose Version) nutzen, bei anhaltender Inaktivität und nach vorheriger Ankündigung zu deaktivieren und/oder zu löschen. Im Falle einer Löschung werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. In allen anderen Fällen hat das Unternehmen mindestens vier Wochen nach dem Ende der Laufzeit die Möglichkeiten die Daten zu exportieren. straiv behält sich vor nach Ablauf dieser Frist alle Daten unwiderruflich zu löschen. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt davon unberührt.
- Nebenabreden und Schriftformerfordernisse
12.1 Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.
12.2 Sofern innerhalb des Bestellformulars unter Zusatzvereinbarungen weiterführende oder ersetzende Regelungen getroffen worden sind, welche von straiv im Rahmen der Angebotsannahme bestätigt wurden, gehen die Regelungen der Zusatzvereinbarung vor. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen.
12.3 Werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, gehen die Formulierungen der Rahmenvereinbarung vor. Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung, welche zwischen straiv und insbesondere einer Hotelgruppe oder einem Hotelverband geschlossen wird. Diese regelt vor allem angepasste Konditionen und Bedingungen für Anschlusshäuser jener Hotelgruppen und Hotelverbände. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen. Endet die Rahmenvereinbarung, so gelten diese AGB unmittelbar im Anschluss. Sollten Einzelverträge zwischen straiv und dem jeweiligen Hotel eine längere Laufzeit aufweisen, als die Rahmenvereinbarung, so gewährt straiv dem jeweiligen Hotel bis zum Erreichen der Mindestlaufzeit etwaig vereinbarte Sonderkonditionen. Kündigt das jeweilige Hotel nicht fristgemäß zum Ende der Mindestlaufzeit, so gilt zum Zeitpunkt der Verlängerung automatisch die gültige Paketübersicht inkl. Preise und Funktionsumfang.
12.4 Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei dieser AGB können grundsätzlich auch an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.
12.5 straiv ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert straiv den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. straiv wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.
12.6 Einseitige Änderungen dieser AGB durch straiv werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von straiv in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist. Die Einwilligung und/oder der Widerspruch kann/können ausschließlich durch autorisierte Personen/Anwender des Hotels erfolgen. Als autorisierte Personen akzeptiert straiv sowohl Angestellte des Unternehmens qua Funktion (Geschäftsführer, Hoteldirektor) oder im Hotel-Account hinterlegte Eigentümer-Anwender.
12.7 straiv behält sich vor, die Kosten für seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise zu ändern. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird straiv selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung sowie in der Auftragsverarbeitung (AVV) gem. DSGVO abrufbar. Beides ist mindestens unter “Einstellungen” im Backend der Software abrufbar.
- Schlichtung
14.1 Die Parteien (straiv, Partner und/oder Nutzer) verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) geschlichtet.
14.2 Sofern das Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt, werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
14.3 Die Kosten tragen die streitenden Parteien jeweils zur Hälfte.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. straiv ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit straiv geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Version 1.1
Stand: 14.12.2022
Segments & Analytics
- Präambel
1.1 Die straiv GmbH (nachfolgend “straiv“), Eichwiesenring 4F, 70567 Stuttgart, ist der Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an Segments & Analytics (nachfolgend „Software“) für das Beherbergungsgewerbe, wie Hotels, Pensionen etc. (nachfolgend “Hotels”, “Anwender”, “Unternehmen”, “Kunde”). Hierbei handelt es sich um eine Software mittels derer Hotels auf Basis von diversen Merkmalen Segmente erstellen können. Zudem erhält das Hotel diverse Statistiken. Die Software wird ausschließlich über das Internet als Software-as-a-Service Lösung (kurz “Saas”) zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgenden “AGB”) der straiv GmbH für Verträge mit Unternehmen regeln das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Unternehmen, welches die Software von straiv in Anspruch nimmt, und der straiv GmbH. Die Anwender organisieren über einen Unternehmens-Account (Hotel-Account) die Inhalte der Software. Es können beliebig viele Mitarbeiter-Accounts (Mitarbeiter des Hotels) in der Software mit unterschiedlichen Berechtigungen angelegt werden. Ebenfalls können beliebig viele Hotelgäste E-Mails empfangen.
1.3 Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese AGB vor. Für die Nutzung zusätzlicher Leistungen werden zusätzliche gesonderte Verträge sowie die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der straiv und dem Anwender geschlossenen Vertrag nicht beeinträchtigt.
1.4 Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn straiv diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
- Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von straiv betrieben werden („Hosting“).
2.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Paket. Die verfügbaren Pakete sowie der konkrete Leistungsumfang sind in der aktuell gültigen Paketübersicht aufrufbar.
2.3 Das Preismodell der Software setzt sich zusammen aus der Anzahl der Hotels und des jew. Pakets, sowie der gewählten (Mindest-) Laufzeit. Im Falle einer Mindestlaufzeiten gewährt straiv Rabatte gem. der Paketübersicht. Eine Rückerstattung beim Wechsel in kostengünstigere Pakete ist bei der Variante mit einer Mindestlaufzeit ausgeschlossen.
2.4 Übersteigt die Anzahl der neu hinzugekommenen Zimmer je Hotel, die Anzahl der bis dahin gebuchten Zimmer, so hat das Hotel dieses unverzüglich straiv zu melden. Eine Anpassung des Preises findet mit Wirkung zum darauffolgenden Monat statt. Der Rechnungsbetrag wird mit der nächsten Rechnungsstellung entsprechend erhöht.
2.5 Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch straiv.
2.6 Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware.
2.7 straiv ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders dürfen zur Leistungserfüllung durch straiv – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.
2.8 straiv übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Pflege der Inhalte für das Hotel, es sei denn, das Hotel hat eine entsprechende Leistung gebucht. Der Leistungsumfang etwaiger Services/Dienstleistungen ist der jeweilig gültigen Paketübersicht zu entnehmen. Die finale Verantwortung in Sachen Richtigkeit und Vollständigkeit liegt jedoch beim Hotel.
2.9 straiv bietet die Möglichkeit andere Lösungen (Drittanbieter) in die Software zu integrieren und weist darauf hin, dass etwaige Drittanbieter-Lösungen durch deren Rechteinhaber kostenpflichtig sein können. straiv übernimmt ausdrücklich nicht die Kosten derartiger Drittanbieter-Lösungen.
2.10 Die Nutzung der Software setzt in der Regel eine Schnittstelle von straiv und dem entsprechenden Property-Management-System (PMS) zur Erstellung der Segmente voraus. Aus technischen Gründen findet mit der Bereitstellung dieser Lösung (Segments & Analytics) automatisch auch die Bereitstellung der kostenlose Variante des Gäste-Service-Systems statt. Gleiches gilt für die kostenlose Variante der Lösung “Check-In/Out” und das “Journey Mailing”. Entsprechend werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen GSS, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen CI/CO und die Allgemeinen Geschäftsbedigungen JM (https://straiv.io/agb) Bestandteil dieser AGB.
2.11 straiv weist darauf hin, dass im Falle einer ausbleibenden Bestätigung der Datenschutzrichtlinien und -bestimmungen im Backend durch den Anwender möglicherweise Funktionen nicht genutzt werden können. Dies gilt ferner auch für etwaige Funktionen im Frontend für den Hotelgast (Endnutzer).
2.12 straiv weist darauf hin, dass ggf. nötige Geräte-Hardware nicht im Leistungsumfang inkludiert und vom Kunden eigenständig zu erwerben, installieren und auf die Kompatibilität hin zu prüfen sind.
- Vertragsabschluss
3.1 An einem Vertragsabschluss interessierte Unternehmen können über verschiedene Wege ein Angebot abgeben, welches spätestens mit dem Versand der Zugangsdaten von straiv angenommen und bestätigt wird. Wählt das Hotel ein bestimmtes Startdatum, so kommt der Abschluss frühestens zu dem gewählten Startzeitpunkt zustande. Die Abgabe des Angebots erfolgt beispielsweise über die Webseite bzw. ein entsprechendes Online/Offline Formular, per E-Mail oder mündlich. Im Falle einer mündlichen Beauftragung bzw. Angebotsabgabe zeichnet straiv nach vorheriger Zustimmung die Abgabe des Angebotes auf.
3.2 straiv behält sich vor, phasenweise Accounts für Testzwecke einzurichten. Diese können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch straiv gesperrt werden.
3.3 Kostenlose Testversionen werden nach Ablauf des Testzeitraumes in eine kostenlose Variante gewandelt. Es gelten 8.4 und 11. entsprechend.
- Supportleistungen
4.1 Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail oder Ticketsystem gestellt werden. Derartige Anfragen sind Fragen an die straiv Support Mitarbeiter hinsichtlich der Software. Der Support zur Nutzung von straiv beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellungen zu technischen Problemen der Software.
4.2 Je nach Paket sind weitergehende Leistungen inkludiert oder können (kostenpflichtig) erweitert werden. Die Bearbeitung der Anfragen findet während der aktuell gültigen Geschäftszeiten statt. Die weiteren Leistungen der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.
- Pflichten und Obliegenheiten des Hotels
5.1 Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von straiv, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten. Rechtswidrige Inhalte dürfen ebenfalls nicht über das System / die Lösung verteilt werden.
5.2 Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung,
- dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software erforderlichen Mindestanforderungen der straiv an die vom Anwender eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
- Hinweisen von straiv zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
- seine Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten der Hotelgäste zu sensibilisieren;
- seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen, um ein Mindestniveau in Sachen Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten;
- seine Datenschutzbestimmungen im System zu hinterlegen, insbesondere dann, wenn Drittanbieterlösungen in das System durch das Hotel integriert werden, bei denen personenbezogene Daten übermittelt werden;
- die an straiv übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können;
- im Falle des Einsatzes von Hardware im Vorhinein die Kompatibilität zu prüfen;
- sowie bei der Integration von Partner- oder Drittanbieterlösung diese auf dessen Funktionalitäten in Zusammenspiel mit straiv zu prüfen.
5.3 Der Anwender wird die Software und personenbezogene Daten seiner Hotelgäste in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von straiv betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen. Soweit mehrere Mitarbeiter des Anwenders die Software nutzen, ermöglicht straiv die Erstellung mehrerer Administratoren- bzw. Eigentümer-Accounts, sowie die Erstellung weiterer Rollen- und Berechtigungsstrukturen in der Software.
5.4 Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist straiv berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er straiv gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
5.5 Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an straiv zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt straiv von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.
5.6 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist straiv berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. straiv wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist straiv unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die straiv durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann straiv dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er straiv den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
5.7 Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn straiv ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
- Zugangsdaten
Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit beim ersten Login geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde straiv hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
- Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Anwender zahlt für die Leistungen von straiv nach diesen AGB einen einmaligen und/oder wiederkehrenden Betrag in Abhängigkeit des gewählten Zahlungsturnus (monatlich oder jährlich im Voraus) und des jeweiligen gebuchten Paketes bzw. Services (vgl. dazu auch 2.3). Die Auflistung der Leistungen kann der aktuell gültigen Paketübersicht entnommen werden.
7.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
7.3 Dem Anwender stehen als Zahlungsmethoden mindestens das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung auf Rechnung zur Auswahl. Bei der Wahl der monatlichen Zahlweise besteht ausschließlich die Möglichkeit “Lastschrift”.
7.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, unabhängig der Zahlungsmethode, zur Zahlung fällig. Im Falle des Lastschriftverfahrens informiert straiv das Unternehmen vor Einzug per E-Mail.
7.5 Die Kosten für Lastschriften des Anwenders, welche von dessen Bank nicht eingelöst werden, sind vom Anwender zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. straiv stellt im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift einen pauschalen Betrag in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung. Dem Anwender steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.6 Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Anwenders nach Wahl von straiv auf bestehende Forderungen angerechnet. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Anwenders ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Anwenders.
7.7 Der straiv ist zur Aussetzung der vertraglichen Leistungen berechtigt, wenn sich der Anwender im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen nicht zahlt.
7.8 Kommt der Anwender mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung von straiv in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der straiv ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz verlangen.
7.9 straiv ist berechtigt, die Bonität des Anwenders mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Anwenders oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anwenders ein, ist straiv berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
- Nutzungsbedingungen
8.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich straiv zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat straiv entsprechende Nutzungsrechte.
8.2 straiv räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.
8.3 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Ausgenommen davon ist die Bereitstellung der Lösung (Frontend) für die Hotelgäste des jeweiligen Hotels.
8.4 Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt straiv eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.
- Gewährleistung für Software und Testzugänge
9.1 Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von straiv liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).
9.2 Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn straiv ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von straiv verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.
9.3 Der Anwender kann bei etwaigen Mängeln der Software die Vergütung gemäß Ziffer 7.1 nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt jedoch unberührt.
9.4 straiv weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von straiv liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von straiv handeln, von straiv nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Anwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von straiv haben. Darüber hinaus übernimmt straiv keine Haftung für sich ändernde Eigenschaften der Funktionalitäten von Drittanbieter- und Partnerlösungen, wie beispielsweise PMS Integrationen usw. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von straiv erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
- Haftung
10.1 straiv haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit straiv kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von straiv sind, haftet straiv für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.
10.3 Die Gesamthaftung von straiv hinsichtlich Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ergeben, ist auf EUR 1.000,00 oder den vom Anwender während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für kostenpflichtige Funktionen der Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Beschränkung gilt selbst dann, wenn straiv auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass die Haftung den Betrag übersteigt, und wenn ein beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Die Haftung von straiv für unvorhersehbare oder für diesen Vertrag atypische Schäden und für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Zudem wird die verschuldensunabhängige Haftung von straiv für anfängliche Sachmängel an der Software ausgeschlossen.
- Kündigung
Das Unternehmen kann grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern er ein kostenpflichtiges Paket mit einer monatlichen Laufzeit gewählt hat. Für Pakete mit einer Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der genannten Fristen verlängert sich der Vertrag um die gleiche Laufzeit. Die Kündigung kann per Textform (E-Mail) erfolgen. Im Falle der Nutzung einer kostenlosen Variante (sog. Freemium-Version) kann das Unternehmen jederzeit den Unternehmens-Account deaktivieren oder löschen. straiv behält sich vor Unternehmens-Accounts, welche die Freemium-Version (kostenlose Version) nutzen, bei anhaltender Inaktivität und nach vorheriger Ankündigung zu deaktivieren und/oder zu löschen. Im Falle einer Löschung werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. In allen anderen Fällen hat das Unternehmen mindestens vier Wochen nach dem Ende der Laufzeit die Möglichkeiten die Daten zu exportieren. straiv behält sich vor nach Ablauf dieser Frist alle Daten unwiderruflich zu löschen. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt davon unberührt.
- Nebenabreden und Schriftformerfordernisse
12.1 Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.
12.2 Sofern innerhalb des Bestellformulars unter Zusatzvereinbarungen weiterführende oder ersetzende Regelungen getroffen worden sind, welche von straiv im Rahmen der Angebotsannahme bestätigt wurden, gehen die Regelungen der Zusatzvereinbarung vor. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen.
12.3 Werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, gehen die Formulierungen der Rahmenvereinbarung vor. Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung, welche zwischen straiv und insbesondere einer Hotelgruppe oder einem Hotelverband geschlossen wird. Diese regelt vor allem angepasste Konditionen und Bedingungen für Anschlusshäuser jener Hotelgruppen und Hotelverbände. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen. Endet die Rahmenvereinbarung, so gelten diese AGB unmittelbar im Anschluss. Sollten Einzelverträge zwischen straiv und dem jeweiligen Hotel eine längere Laufzeit aufweisen, als die Rahmenvereinbarung, so gewährt straiv dem jeweiligen Hotel bis zum Erreichen der Mindestlaufzeit etwaig vereinbarte Sonderkonditionen. Kündigt das jeweilige Hotel nicht fristgemäß zum Ende der Mindestlaufzeit, so gilt zum Zeitpunkt der Verlängerung automatisch die gültige Paketübersicht inkl. Preise und Funktionsumfang.
12.4 Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei dieser AGB können grundsätzlich auch an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.
12.5 straiv ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert straiv den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. straiv wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.
12.6 Einseitige Änderungen dieser AGB durch straiv werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von straiv in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist. Die Einwilligung und/oder der Widerspruch kann/können ausschließlich durch autorisierte Personen/Anwender des Hotels erfolgen. Als autorisierte Personen akzeptiert straiv sowohl Angestellte des Unternehmens qua Funktion (Geschäftsführer, Hoteldirektor) oder im Hotel-Account hinterlegte Eigentümer-Anwender.
12.7 straiv behält sich vor, die Kosten für seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise zu ändern. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird straiv selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.
- Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung sowie in der Auftragsverarbeitung (AVV) gem. DSGVO abrufbar. Beides ist mindestens unter “Einstellungen” im Backend der Software abrufbar.
- Schlichtung
14.1 Die Parteien (straiv, Partner und/oder Nutzer) verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) geschlichtet.
14.2 Sofern das Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt, werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
14.3 Die Kosten tragen die streitenden Parteien jeweils zur Hälfte.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. straiv ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit straiv geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Version 1.1
Stand: 14.12.2022
Upselling
1. Präambel
1.1 Die straiv GmbH (nachfolgend “straiv“), Eichwiesenring 4F, 70567 Stuttgart, ist der Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Lösung “Upselling” (nachfolgend „Software“) für das Beherbergungsgewerbe, wie Hotels, Pensionen etc. (nachfolgend “Hotels”, “Anwender”, “Unternehmen”, “Kunde”). Hierbei handelt es sich um eine Software, mittels deren Hotels zusätzliche Hotelleistungen wie beispielsweise “Frühstück” oder eine “höhere Zimmerkategorie” an die Hotelgäste verkaufen können. Die Software wird ausschließlich über das Internet als Software-as-a-Service Lösung (kurz “Saas”) zur Verfügung gestellt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der straiv GmbH für Verträge mit Unternehmen regeln das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Unternehmen, welches die Software von straiv in Anspruch nimmt, und der straiv GmbH. Die Anwender organisieren über einen Unternehmensaccount (Hotel-Account) die Inhalte der Software. Es können beliebig viele Mitarbeiter-Accounts (Mitarbeiter des Hotels) in der Software mit unterschiedlichen Berechtigungen angelegt werden. Ebenfalls können beliebig viele Hotelgäste das Frontend des Systems nutzen.
1.3 Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese AGB vor. Für die Nutzung zusätzlicher Leistungen werden zusätzliche gesonderte Verträge sowie die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der straiv und dem Anwender geschlossenen Vertrag nicht beeinträchtigt.
1.4 Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn straiv diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von straiv betrieben werden („Hosting“).
2.2 Die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Paket. Die verfügbaren Pakete sowie der konkrete Leistungsumfang sind in der aktuell gültigen Paketübersicht aufrufbar.
2.3 Das Preismodell der Software setzt sich zusammen aus einer kostenlosen Lizenz kombiniert mit einer transaktionsbasierten Vergütung auf den mit der Software generierten Umsatz zwischen Hotel und Hotelgast. Mit der kostenfreien Lizenz erhält der Kunde die Möglichkeit, die Software im straiv Backend zu aktivieren. Im aktivierten Zustand berechnet straiv die vereinbarte transaktionsbasierte Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist in der aktuell gültigen Paketübersicht einsehbar.
2.4 Das nachträgliche Stornieren von den mit der Software getätigten Verkäufen im angebundenen PMS gilt als Vertragsbruch und wird mit einer Strafe in Höhe von 1.000 € belegt. in diesem Fall hat straiv das Recht den Kunden noch am selbigen Tag von allen bei straiv gebuchten Lösungen zu entfernen.
2.5. Die Rechnungsstellung der transaktionsbasierten Vergütung erfolgt monatlich durch straiv.
2.6 Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch straiv.
2.7 Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware.
2.8 straiv ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders dürfen zur Leistungserfüllung durch straiv – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.
2.9 straiv übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Pflege der Inhalte für das Hotel, es sei denn, das Hotel hat eine entsprechende Leistung gebucht. Der Leistungsumfang etwaiger Services/Dienstleistungen ist der jeweilig gültigen Paketübersicht zu entnehmen. Die finale Verantwortung in Sachen Richtigkeit und Vollständigkeit liegt jedoch beim Hotel.
2.10 straiv bietet die Möglichkeit andere Lösungen (Drittanbieter) in die Software zu integrieren und weist darauf hin, dass etwaige Drittanbieter-Lösungen durch deren Rechteinhaber kostenpflichtig sein können. straiv übernimmt ausdrücklich nicht die Kosten derartiger Drittanbieter-Lösungen.
2.11 Für die Nutzung der Software ist bei der Check-in & out Lösung mindestens das Paket Hero notwendig. Entsprechend werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen GSS und Check-In and -out (https://straiv.io/agb) Bestandteil dieser AGB.
2.12 straiv weist darauf hin, dass im Falle einer ausbleibenden Bestätigung der Datenschutzrichtlinien und -bestimmungen im Backend durch den Anwender möglicherweise Funktionen nicht genutzt werden können. Dies gilt ferner auch für etwaige Funktionen im Frontend für den Hotelgast (Endnutzer).
3. Vertragsabschluss
3.1 An einem Vertragsabschluss interessierte Unternehmen können über verschiedene Wege ein Angebot abgeben, welches spätestens mit dem Versand der Zugangsdaten von straiv angenommen und bestätigt wird. Wählt das Hotel ein bestimmtes Startdatum, so kommt der Abschluss frühestens zu dem gewählten Startzeitpunkt zustande. Die Abgabe des Angebots erfolgt beispielsweise über die Webseite bzw. ein entsprechendes Online/Offline Formular, per E-Mail oder mündlich. Im Falle einer mündlichen Beauftragung bzw. Angebotsabgabe zeichnet straiv nach vorheriger Zustimmung die Abgabe des Angebotes auf.
3.2 straiv behält sich vor, phasenweise Accounts für Testzwecke einzurichten. Diese können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch straiv gesperrt werden.
3.3 Kostenlose Testversionen werden nach Ablauf des Testzeitraumes in eine kostenlose Variante gewandelt. Es gelten 8.4 und 11 entsprechend.
- Supportleistungen
4.1 Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail oder Ticketsystem gestellt werden. Derartige Anfragen sind Fragen an die straiv Support Mitarbeiter hinsichtlich der Software. Der Support zur Nutzung von straiv beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung sowie Hilfestellungen zu technischen Problemen der Software.
4.2 Je nach Paket sind weitergehende Leistungen inkludiert oder können (kostenpflichtig) erweitert werden. Die Bearbeitung der Anfragen findet während der aktuell gültigen Geschäftszeiten statt. Die weiteren Leistungen der aktuell gültigen Paketübersicht werden entnommen. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Hotels
5.1 Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von straiv, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten. Rechtswidrige Inhalte dürfen ebenfalls nicht über das System / die Lösung verteilt werden.
5.2 Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung,
- dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software erforderlichen Mindestanforderungen der straiv an die vom Anwender eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind;
- Hinweisen von straiv zur Fehlervermeidung Folge zu leisten;
- seine Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten der Hotelgäste zu sensibilisieren;
- seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen, um ein Mindestniveau in Sachen Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten;
- seine Datenschutzbestimmungen im System zu hinterlegen, insbesondere dann, wenn Drittanbieterlösungen in das System durch das Hotel integriert werden, bei denen personenbezogene Daten übermittelt werden;
- die an straiv übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben gewährleisten zu können;
- im Falle des Einsatzes von Hardware im Vorhinein die Kompatibilität zu prüfen;
- sowie bei der Integration von Partner- oder Drittanbieterlösung diese auf dessen Funktionalitäten in Zusammenspiel mit straiv zu prüfen.
5.3 Der Anwender wird die Software und personenbezogene Daten seiner Hotelgäste in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von straiv betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen. Soweit mehrere Mitarbeiter des Anwenders die Software nutzen, ermöglicht straiv die Erstellung mehrerer Administratoren- bzw. Eigentümer-Accounts, sowie die Erstellung weiterer Rollen- und Berechtigungsstrukturen in der Software.
5.4 Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist straiv berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er straiv gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
5.5 Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an straiv zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt straiv von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.
5.6 Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist straiv berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. straiv wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist straiv unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die straiv durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann straiv dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er straiv den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
5.7 Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn straiv ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
6. Zugangsdaten
Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit beim ersten Login geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde straiv hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde zahlt für die Software die jeweils vereinbarte prozentuale Provision pro Transaktion (“Transaktionsgebühren”). Die Höhe der Provision ist in der aktuell gültigen Paketübersicht einsehbar. straiv wird die Provision jeweils zum Monatsende gegenüber dem Kunden abrechnen.
7.2 Dem Anwender stehen als Zahlungsmethoden mindestens das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung auf Rechnung zur Auswahl. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
7.3 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, unabhängig der Zahlungsmethode, zur Zahlung fällig. Im Falle des Lastschriftverfahrens informiert straiv das Unternehmen vor Einzug per E-Mail.
7.4 straiv behält sich vor die vereinbarte Provision mit einer Ankündigung per E-Mail von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Der Kunde hat bei einer Anpassung der Provision das Recht, den jeweiligen Einzelauftrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen.
7.5 Die Kosten für Lastschriften des Anwenders, welche von dessen Bank nicht eingelöst werden, sind vom Anwender zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. straiv stellt im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift einen pauschalen Betrag in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung. Dem Anwender steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.6 Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Anwenders nach Wahl von straiv auf bestehende Forderungen angerechnet. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Anwenders ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Anwenders.
7.7 Der straiv ist zur Aussetzung der vertraglichen Leistungen berechtigt, wenn sich der Anwender im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen nicht zahlt.
7.8 Kommt der Anwender mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung von straiv in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der straiv ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz verlangen.
7.9 straiv ist berechtigt, die Bonität des Anwenders mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Anwenders oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anwenders ein, ist straiv berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
8. Nutzungsbedingungen
8.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich straiv zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat straiv entsprechende Nutzungsrechte.
8.2 straiv räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.
8.3 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet. Ausgenommen davon ist die Bereitstellung der Lösung (Frontend) für die Hotelgäste des jeweiligen Hotels.
8.4 Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt straiv eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.
9. Gewährleistung für Software und Testzugänge
9.1 Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von straiv liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).
9.2 Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn straiv ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von straiv verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.
9.3 Der Anwender kann bei etwaigen Mängeln der Software die Vergütung gemäß Ziffer 7.1 nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt jedoch unberührt.
9.4 straiv weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von straiv liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von straiv handeln, von straiv nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Anwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von straiv haben. Darüber hinaus übernimmt straiv keine Haftung für sich ändernde Eigenschaften der Funktionalitäten von Drittanbieter- und Partnerlösungen, wie beispielsweise PMS Integrationen usw. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von straiv erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
10. Haftung
10.1 straiv haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit straiv kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von straiv sind, haftet straiv für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.
10.3 Die Gesamthaftung von straiv hinsichtlich Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ergeben, ist auf EUR 1.000,00 oder den vom Anwender während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für kostenpflichtige Funktionen der Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Beschränkung gilt selbst dann, wenn straiv auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass die Haftung den Betrag übersteigt, und wenn ein beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Die Haftung von straiv für unvorhersehbare oder für diesen Vertrag atypische Schäden und für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von straiv oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von straiv beruhen. Zudem wird die verschuldensunabhängige Haftung von straiv für anfängliche Sachmängel an der Software ausgeschlossen.
11. Kündigung
Der Kunde kann die Software grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im straiv Backend die Software zu deaktivieren, so dass keine Transaktionsgebühren anfallen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der genannten Frist, verlängert sich der Vertrag um die gleiche Laufzeit. Die Kündigung kann per Textform (E-Mail) erfolgen.
Im Falle der Nutzung einer kostenlosen Variante (sog. Freemium-Version) kann das Unternehmen jederzeit den Unternehmens-Account deaktivieren oder löschen. straiv behält sich vor Unternehmens-Accounts, welche die Freemium-Version (kostenlose Version) nutzen, bei anhaltender Inaktivität und nach vorheriger Ankündigung zu deaktivieren und/oder zu löschen. Im Falle einer Löschung werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. In allen anderen Fällen hat das Unternehmen mindestens vier Wochen nach dem Ende der Laufzeit die Möglichkeiten die Daten zu exportieren. straiv behält sich vor nach Ablauf dieser Frist alle Daten unwiderruflich zu löschen. Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt..
12. Nebenabreden und Schriftformerfordernisse
12.1 Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.
12.2 Sofern innerhalb des Bestellformulars unter Zusatzvereinbarungen weiterführende oder ersetzende Regelungen getroffen worden sind, welche von straiv im Rahmen der Angebotsannahme bestätigt wurden, gehen die Regelungen der Zusatzvereinbarung vor. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen.
12.3 Werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, gehen die Formulierungen der Rahmenvereinbarung vor. Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung, welche zwischen straiv und insbesondere einer Hotelgruppe oder einem Hotelverband geschlossen wird. Diese regelt vor allem angepasste Konditionen und Bedingungen für Anschlusshäuser jener Hotelgruppen und Hotelverbände. Übrige Regelungen dieser AGB bleiben jedoch bestehen. Endet die Rahmenvereinbarung, so gelten diese AGB unmittelbar im Anschluss. Sollten Einzelverträge zwischen straiv und dem jeweiligen Hotel eine längere Laufzeit aufweisen, als die Rahmenvereinbarung, so gewährt straiv dem jeweiligen Hotel bis zum Erreichen der Mindestlaufzeit etwaig vereinbarte Sonderkonditionen. Kündigt das jeweilige Hotel nicht fristgemäß zum Ende der Mindestlaufzeit, so gilt zum Zeitpunkt der Verlängerung automatisch die gültige Paketübersicht inkl. Preise und Funktionsumfang.
12.4 Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei dieser AGB können grundsätzlich auch an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.
12.5 straiv ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert straiv den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. straiv wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.
12.6 Einseitige Änderungen dieser AGB durch straiv werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von straiv in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist. Die Einwilligung und/oder der Widerspruch kann/können ausschließlich durch autorisierte Personen/Anwender des Hotels erfolgen. Als autorisierte Personen akzeptiert straiv sowohl Angestellte des Unternehmens qua Funktion (Geschäftsführer, Hoteldirektor) oder im Hotel-Account hinterlegte Eigentümer-Anwender.
12.7 straiv behält sich vor, die Kosten für seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise zu ändern. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird straiv selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.
13. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten
Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung sowie in der Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß DSGVO abrufbar. Beides ist mindestens unter “Einstellungen” im Backend der Software abrufbar.
14. Schlichtung
14.1 Die Parteien (straiv, Partner und/oder Nutzer) verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) geschlichtet.
14.2 Sofern das Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt, werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der örtlichen Industrie- und Handelskammer (Esslingen am Neckar) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
14.3 Die Kosten tragen die streitenden Parteien jeweils zur Hälfte.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. straiv ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit straiv geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Version 1.0
Stand: 18.07.2024